C-C95
C (LKW)
C1 bis 7,5 t HZG
C (je nach Achsanzahl bis 32 t HZG)
Ausbildungsbeginn:
mit 17 ½ Jahren
Ausbildung:
• Fachmodul (Theoriekurs)
• Theorieprüfung
• Praxiseinheiten
• Praxisprüfung (wenn „B“ vorhanden)
Die Klasse „C1“ und „C“ ist nur 5 Jahre gültig, nach Ablauf dieser Zeit muss man sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
C95 (Berufskraftfahrer)
Ausbildungsbeginn:
mit 18 Jahren
Ausbildung:
• Praxisprüfung (45 minütige Prüfung)
• Theorieprüfung (4,5 Std. mündliche Prüfung in der Landesregierung)
Die Klasse „C95 ist nur 5 Jahre gültig, nach Ablauf dieser Zeit muss eine Weiterbildung mit
5 Modulen absolviert werden.
Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit bestandener Praxisprüfung.