C-C95

C (LKW)

C1 bis 7,5 t HZG
C (je nach Achsanzahl bis 32 t HZG)

Ausbildungsbeginn:

mit 17 ½ Jahren

Ausbildung:

• Fachmodul (Theoriekurs)
• Theorieprüfung
• Praxiseinheiten
• Praxisprüfung (wenn „B“ vorhanden)

Die Klasse „C1“ und „C“ ist nur 5 Jahre gültig, nach Ablauf dieser Zeit muss man sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

 


C95 (Berufskraftfahrer)

Ausbildungsbeginn:

mit 18 Jahren

Ausbildung:

• Praxisprüfung (45 minütige Prüfung)
• Theorieprüfung (4,5 Std. mündliche Prüfung in der Landesregierung)

Die Klasse „C95 ist nur 5 Jahre gültig, nach Ablauf dieser Zeit muss eine Weiterbildung mit

5 Modulen absolviert werden.

Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit bestandener Praxisprüfung.

 

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