A1-A2-A

A1 (Motorrad bis 125 ccm)

Motorrad bis 125 ccm (11 kW) oder dreirädriges Kraftfahrzeug (15 kW)

Ausbildungsbeginn:

mit 15 ½ Jahren

Ausbildung:

• 20 Unterrichtseinheiten Grundmodul (Grundmodul entfällt bei „B“)
• 6 Unterrichtseinheiten Fachmodul
• Theorieprüfung
• 14 Praxiseinheiten
• Praxisprüfung ab 16 Jahre

Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit bestandener Praxisprüfung.

Erweiterung auf A2 (2 Jahre Führerscheinbesitz) entweder 7 Praxiseinheiten oder eine praktische Prüfung.

Bei Erweiterung auf A (4 Jahre Führerscheinbesitz) muss eine praktische Prüfung absolviert werden!


A2 (Motorrad bis 35 kW)

Ausbildungsbeginn:

mit 17 ½ Jahren

Ausbildung:

• 6 Unterrichtseinheiten Fachmodul
• Theorieprüfung
• 14 Praxiseinheiten
• Praxisprüfung ab 18 Jahre

Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit bestandener Praxisprüfung.

Bei Erweiterung auf A (2 Jahre Führerscheinbesitz) entweder 7 Praxiseinheiten oder eine praktische Prüfung.

 


A (Motorrad uneingeschränkt)

Ausbildungsbeginn:

mit 23 ½ Jahren

Ausbildung:

• 6 Unterrichtseinheiten Fachmodul
• Theorieprüfung
• 14 Praxiseinheiten
• Praxisprüfung ab 24 Jahre

Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit bestandener Praxisprüfung.

 

!!! Eine Mehrphasenausbildung ist für die Klasse „A1“, „A2“, „A“ einmalig zu absolvieren !!!

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