B-L17-BE
B (PKW)
Kraftwagen mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Lenkerplatz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg.
Ausbildungsbeginn:
mit 17 ½ Jahren
Ausbildung:
• Grundmodul & Fachmodul (Theoriekurs)
• Theorieprüfung (Grundmodul & Fachmodul)
• Praxis Ausbildung (2 Möglichkeiten):
Variante 1: Vollausbildung
• 18 Fahrlektionen in der Fahrschule
• Praxisprüfung ab 18. Jahren
Variante 2: duale Ausbildung
• 6 Fahrlektionen in der Fahrschule
• 1000 km Übungsfahrten mit „L“-Tafel
• 1 Fahrlektion Beobachtungsfahrt mit Privat PKW
• 5 Fahrlektionen in der Fahrschule
• Praxisprüfung ab 18. Jahren
Für deine Anmeldung benötigen wir:
• Geburtsurkunde
• Meldezettel
• 2 Passbilder
• Erste Hilfe Kurs (ausreichend: Lebensrettende Sofortmaßnahme von 6 Stunden)
• ärztliches Gutachten
Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit bestandener Praxisprüfung.
Zusätzlich ist eine Mehrphasenausbildung nötig:
• 1. Perfektionsfahrt
zwischen 2-4 Monat nach Erhalt der Lenkberechtigung
• Fahrsicherheitstraining
zwischen 3-9 Monat nach Erhalt der Lenkberechtigung
• 2. Perfektionsfahrt
zwischen 6-9 Monat nach Erhalt der Lenkberechtigung
L17 (vorgezogene Lenkberechtigung)
Ausbildungsbeginn:
mit 15 ½ Jahren
Ausbildung:
• Grundmodul & Fachmodul (Theoriekurs)
• Theorieprüfung (kann nach dem Theoriekurs absolviert werden)
! Achtung! Die Theorieprüfung ist nur 18 Monate gültig
• 12 Praxiseinheiten
• Schulung der Begleitpersonen
Nach Ausbildungsschluss beginnt man mit den ersten 1000 km. Insgesamt müssen 3000 km protokolliert und von der Fahrschule mit Beobachtungsfahrten kontrolliert werden.
Danach erfolgt die Praxisprüfung (mit 17 Jahren und abgeschlossenen 3000 km).
Die Ausstellung des Führerscheines erfolgt mit bestandener Praxisprüfung.
Zusätzlich ist eine Mehrphasenausbildung nötig:
• Fahrsicherheitstraining
zwischen 3-9 Monat nach Erhalt der Lenkberechtigung
• 2. Perfektionsfahrt
zwischen 6-9 Monat nach Erhalt der Lenkberechtigung
die nächsten GW+B Kurse:
BE (schwerer Anhänger)
Ausbildungsbeginn:
mit 17 ½ Jahren
Ausbildung:
• Fachmodul (Theoriekurs)
• Theorieprüfung
• Praxisprüfung (ab 18 Jahre wenn die „B“ positiv)
bei Erweiterung:
• wenn „F“ oder „C“ vorhanden, muss man nur eine praktische Prüfung absolvieren
• wenn „B“ vorhanden, muss man eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren
Code 96
das Fahren mit einem Anhänger bis zu 4250 kg HZG
Voraussetzung hierfür ist eine Schulung (7 Einheiten) ohne Prüfung!